Dorferneuerung
Was ist die Dorferneuerung?
Rund 60 Prozent der Menschen Bayerns leben im ländlichen Raum. Mit der Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen möchte der Freistaat Bayern Dörfer und ländlich strukturierte Gemeinden vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, insbesondere des demografischen Wandels und des Klimawandels, auf zukünftige Herausforderungen vorbereiten. Ziel ist es, die Lebens-, Wohn-, Arbeits-, und Umweltverhältnisse auf dem Lande zu verbessern und so für gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern zu sorgen.
Wie läuft die Dorferneuerung ab?
Um eine Dorferneuerung durchführen zu können, stellt die Gemeinde einen Antrag beim Amt für Ländliche Entwicklung, in welchem sie die Zielvorstellungen darlegt. Wenn die Gemeinde in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wird, folgt die Entwicklung des Dorferneuerungsplans als Fördergrundlage. Neben der Beschreibung und Begründung des Projekts sowie Kostenschätzungen, werden an diesem Punkt bereits die vor Ort Lebenden eingebunden. Das kann beispielsweise durch Seminare, Arbeitskreise oder Projektgruppen geschehen. Das Amt für Ländliche Entwicklung unterstützt etwa bei der Erstellung von Konzepten und der Analyse der relevanten Gegebenheiten. Nach der erfolgreichen Prüfung durch das Amt für Ländliche Entwicklung wird die Dorferneuerung förmlich eingeleitet. Das Verfahrensgebiet wird ebenso festgelegt wie die voraussichtliche Fördersumme. Träger der Dorferneuerung sind die Teilnehmergemeinschaft und die Gemeinde in gegenseitigem Einvernehmen sowie in gemeinsamer Verantwortung mit der Dorfgemeinschaft. Hierzu wählt die Teilnehmergemeinschaft gemeinsam mit der Gemeinde und dem Amt für Ländliche Entwicklung die Maßnahmen aus, die im Rahmen der Dorferneuerung ausgeführt werden sollen.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Dorferneuerung können sowohl öffentliche Maßnahmen als auch private Vorhaben gefördert werden.
Im öffentlichen Raum sind das beispielsweise die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, die Renaturierung von Gewässern, die Gestaltung von dorfgerechten Grünflächen, Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie Gebäude für gemeinschaftliche Zwecke.
Doch auch im nichtöffentlichen Raum können Vorhaben gefördert werden, wenn sie beispielsweise der Erhaltung der Identität eines Dorfes und der Baukultur dienen, die Innenentwicklung im Dorfkern fördern und Flächen sparen oder nachhaltig der Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse im ländlichen Raum dienen. Anträge können von allen gestellt werden, deren Grundstück im Verfahrensgebiet der Dorferneuerung liegt. Genauere Informationen erhalten Sie im Bauamt der VG Sünching (Tel. 09480/9380-24, ).
Warum ist es wichtig, dass sich die Dorfgemeinschaft einbringt?
Die Dorferneuerung dient den Menschen vor Ort. Deswegen ist es wichtig, dass deren Wünsche und Ziele in den Planungen berücksichtigt werden. Denn niemand kennt die Herausforderungen vor Ort so gut, wie diejenigen, die dort leben. Indem sich die Dorfgemeinschaft in die Dorferneuerung einbringt, beschäftigt sie sich intensiv mit ihrem Lebensraum. So wird der eigenständige Charakter der ländlichen Siedlungen erhalten. Das selbstverantwortliche Handeln auf der dörflichen Ebene wird angeregt und die Dorfgemeinschaft aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen und ihren Lebensraum aktiv zu gestalten. Daher: Nutzen Sie diese Möglichkeit und bringen Sie sich aktiv in die verschiedenen Arbeitskreise ein!
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Mitmachmöglichkeiten.