Fördermöglichkeiten
Das Amt für Ländliche Entwicklung fördert nicht nur Maßnahmen im öffentlichen Raum. Auch private Maßnahmen können gefördert werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. So können beispielsweise dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie die dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden mit bis zu 35 Prozent je Gebäude (maximal 50.000 Euro) gefördert werden. Und auch die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen ist möglich.
Anträge können von allen Personen gestellt werden, deren Grundstück im Verfahrensgebiet der Dorferneuerung Mötzing – Schönach liegt. Voraussetzung für eine Förderung ist in jedem Fall eine Beratung durch den Dorferneuerungsplaner und Architekten Dieter Drexl. Zudem darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden, bevor eine Förderzusage des Amts für Ländliche Entwicklung vorliegt.
Genauere Informationen erhalten Sie im Bauamt der VG Sünching, Zimmer 1.03, Tel. 09480/9380-24 oder per Mail an .



