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FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Rund um die Dorferneuerung tauchen viele Fragen auf: Was passiert in den kommenden Jahren? Welche Maßnahmen sind geplant und wie wird entschieden, was umgesetzt wird? Wer ist an der Dorferneuerung beteiligt und kann auch ich mich einbringen?

Um einen schnellen Überblick zu geben, finden Sie hier die häufigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Seit wann läuft die Dorferneuerung und für wie viele Jahre ist sie geplant?

Ende 2019 wurde das Verfahren für die Dorferneuerung Mötzing – Schönach eingeleitet. Doch bereits seit 2017 laufen Vorbereitungen für die Aufnahme ins Dorferneuerungsprogramm. 2018 wurde die Bevölkerung über die geplante Dorferneuerung informiert und die Arbeitskreise nahmen ihre Arbeit auf. Als Verfahrenszeitraum sind 10 bis 15 Jahre angesetzt.

Was sind die Arbeitskreise und wie kann ich mitmachen?

Die Dorferneuerung lebt von der Beteiligung der Menschen vor Ort. Hierfür wurden verschiedene Arbeitskreise gebildet. Sie sind offene Gruppen von engagierten Personen, die sich mit den verschiedenen Themen der Dorferneuerung beschäftigen. Hier können Ideen eingebracht, diskutiert und konkrete Projekte entwickelt werden. Alle sind willkommen, unabhängig von Alter, Wissen oder Erfahrung. Es geht darum, gemeinsam die Zukunft unserer Gemeinde zu gestalten. Wer Interesse hat, kann einfach bei den Sitzungen vorbeischauen oder sich über die angegebenen Kontakte informieren.

Wer ist in der Lenkungsgruppe und was sind ihre Aufgaben?

Die Lenkungsgruppe besteht aus Menschen, die sich für die Dorferneuerung interessieren und ihre Ideen einbringen möchten. Zweck der Lenkungsgruppe ist es, dass alle gewünschten Maßnahmen, unabhängig von den Kosten, im Dorferneuerungsplan aufgenommen werden. Bis zur Wahl der Vorstandschaft war die Lenkungsgruppe aktiv.

Wer ist in der Vorstandschaft und was sind ihre Aufgaben?

Die Vorstandschaft wird von der Teilnehmergemeinschaft gewählt und stellt das repräsentative Gremium der Bevölkerung dar. Bei ihr liegt die gestalterische Verantwortung der Maßnahmen.

 

Die Vorstandschaft besteht aus einem verbeamteten Vorsitzenden, einem geborenen Mitglied der Gemeinde (Bürgermeister) sowie sechs gewählten Vorstandsmitgliedern und sechs StellvertreterInnen. Die Vorstandschaft wird für sechs Jahre gewählt.

Was ist die Teilnehmergemeinschaft?

Mit der Einleitung des Dorferneuerungsverfahrens durch das Amt für Ländliche Entwicklung entsteht eine Teilnehmergemeinschaft. Sie besteht aus den GrundstückseigentümerInnen und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet. Sie wählt eine Vorstandschaft.

Was bedeutet Verfahrensgebiet und was ist davon umfasst?

Das Verfahrensgebiet wurde vom Amt für Ländliche Entwicklung in Abstimmung mit der Gemeinde festgelegt. Das Gebiet ist abhängig von den geplanten Maßnahmen.

 MASSNAHMEN_Verfahrensgebiet_Mötzing

MASSNAHMEN_Verfahrensgebiet_Schönach

Was ist der Dorferneuerungsplan?

Er ist die Grundlage der Dorferneuerung. Der Dorferneuerungsplan ist der „maximale Wunschplan“ der Lenkungsgruppe und der Arbeitskreise. Er enthält alle Maßnahmen, die von den Gremien entwickelt und für wünschenswert befunden wurden. Der Dorferneuerungsplan stellt eine Entwurfsplanung dar, das heißt die darin enthaltenen Maßnahmen müssen vor der Umsetzung noch genauer behandelt und auch beschlossen werden. Der Gemeinderat muss dem Gesamtkonzept zustimmen.

Was wird gefördert? 

Das Amt für Ländliche Entwicklung fördert den gestalterischen Mehraufwand, den sich eine Gemeinde normalerweise nicht leisten würde. Das heißt, die Maßnahmen sollen funktional und schön sein.

Mit der Anordnung der Dorferneuerung gibt das Amt für Ländliche Entwicklung einen Finanzrahmen vor, der in etwa für die geplanten Maßnahmen benötigt wird. Dieses Budget ist auf die Jahre verteilt zugesichert und gibt der Gemeinde Planungssicherheit. Die Finanzierung erfolgt nicht auf die gesamte Dorferneuerung sondern für je ein spezifisches Projekt.

Für die Gemeinde Mötzing liegen die Fördersätze bei 58 Prozent (Planungsmaßnahmen) bzw. 53 Prozent (Baumaßnahmen). Der verbleibende Rest ist als Kostenbeteiligung von der Gemeinde zu tragen.

Auch private Maßnahmen können gefördert werden. Die Fördersätze liegen zwischen 30 und 60 Prozent, mit maximalen Fördersummen von 15.000 bis 80.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie wird/wurde entschieden, welche Maßnahmen umgesetzt werden?

Von der Lenkungsgruppe und den Arbeitskreisen wurde eine Liste an gewünschten Maßnahmen, unabhängig von den damit verbundenen Kosten, erstellt und durch den Architekten Dieter Drexl in den Dorferneuerungsplan aufgenommen. Der Dorferneuerungsplan ist der „maximale Wunschplan“ und Grundlage für den Antrag beim Amt für Ländliche Entwicklung. Er enthält auch nicht förderfähige Maßnahmen, beispielsweise den Strickkurs. Bei Bürgerversammlungen wurden die geplanten Maßnahmen, das heißt die Ergebnisse der Arbeitskreise und der Lenkungsgruppe, vorgestellt und diskutiert. Das gab der gesamten Bevölkerung die Möglichkeit, die eigene Meinung und gegebenenfalls noch weitere Ideen einzubringen. Anschließend wurde der Dorferneuerungsplan beim Amt für Ländliche Entwicklung eingereicht und geprüft. Bei der Aufklärungsversammlung für die Bevölkerung wurde er der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.

Der Dorferneuerungsplan stellt nur einen Entwurfsplan dar. Die Maßnahmen müssen noch genauer behandelt werden. Da keine Abstimmung mit allen Betroffenen möglich ist, wird die Bevölkerung durch eine gewählte Vorstandschaft vertreten.